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Welche Baunebenkosten sind zu erwarten? Eine Übersicht.

Sie planen Ihren Hausbau und möchten sich einen Überblick verschaffen, was finanziell auf Sie zukommt? Mit den Kosten für den Neubau und das Grundstück ist die Rechnung für Bauherren noch nicht abgeschlossen. Einen wesentlichen Posten bilden die Baunebenkosten. Welche Leistungen vorgeschrieben bzw. notwendig sind und wie viel Sie diesbezüglich für Ihre Baufinanzierung einkalkulieren sollten, zeigt Ihnen unsere Übersicht zu den wichtigsten Baunebenkosten.

Welche Baunebenkosten fallen beim Hausbau an?

Endlich ist es so weit: Der Traum vom eigenen Haus soll Wirklichkeit werden. Womöglich haben Sie ein gewisses Eigenkapital angespart oder haben sich bereits mit der Vollfinanzierung Ihrer zukünftigen Immobilie auseinandergesetzt. Vermutlich haben Sie eine grobe Vorstellung, was Sie Ihr neues Haus und das passende Grundstück dazu ungefähr kosten wird. Doch haben Sie auch die anfallenden Baunebenkosten einkalkuliert?

Was sind Baunebenkosten?

Baunebenkosten sind per Definition alle weiteren Kosten, die nicht im Kaufpreis von Haus und Grundstück enthalten sind wie die Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklercourtage usw. Die Baunebenkosten betragen rund 15 bis 20 Prozent des eigentlichen Neubaus.

Neben dem Kaufpreis für Ihr Grundstück und ggf. Keller, Carport oder Garage können Bauherren mit Hausanschlusskosten, Kosten für die Außenanlagen sowie für Baustrom, Bauwasser etc. während der Bauphase rechnen. Am meisten zu Buche schlagen jedoch folgende Baunebenkosten:

 

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Maklerkosten

Haben Sie ein Grundstück von einem Makler erworben, fällt eine Maklerprovision bzw. Maklercourtage an. Die Höhe der Maklerkosten ist für Käufer regional unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 und 7,1 Prozent.

Achtung!

Von der am 23.12.2020 in Kraft tretenden Neuregelung der Maklerprovision sind unbebaute Grundstücke ausgenommen.

Notarkosten

Im Falle eines Neubaus ist ein Notar ebenso unumgänglich wie beim Hausverkauf - ein Termin beim Notar ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dieser tritt als unabhängiger Vermittler in Erscheinung, kontrolliert die geleisteten Zahlungen zwischen den Vertragspartnern, holt behördliche Genehmigungen ein und nimmt den Eintrag ins Grundbuch vor.

Neben den Kosten für den notariell beglaubigten Kaufvertrag über Ihr Grundstück ergeben sich für Sie als Bauherren insofern auch Beratungs- und ggf. Vollzugskosten sowie Kosten für die Grundschuldbestellung.

Die Notarkosten einschließlich Grundbucheintrag belaufen sich beim Hausbau auf rund 3 Prozent. Ausgehend von einem beispielhaften Grundstückspreis von 100.000 Euro sind für Bauherren demzufolge Gebühren von 3.000 Euro aufzubringen.

Grunderwerbsteuer

Wie der Name schon sagt, fällt eine Grunderwerbsteuer an, sobald Bauherren “Grund” erwerben. Für Ihr neues Grundstück können Sie, abhängig von Ihrem Bundesland, mit Kosten von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises Ihres Grundstücks rechnen.

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Bodengutachten

Ihr neues Haus benötigt Bauland, das bestimmte Kriterien für einen Neubau erfüllt. Ein Bodengutachten gibt Ihnen die Gewissheit, dass der Untergrund für Ihr Haus solide ist und es zu keinen bösen Überraschungen für Sie als Bauherren kommt. In der Regel werden Sie hier von Ihrem Bauunternehmen oder Architekten unterstützt bzw. weitervermittelt. Die Beauftragung muss aber in jedem Falle vom Bauherren erfolgen.

Bestandteile eines solchen Gutachtens für Ihr Grundstück sind Angaben zu folgenden Punkten:

  • Versickerungsfähigkeit

  • Bodenklasse

  • Bodenbeschaffenheit

  • Tragfähigkeit des Bodens

  • Geologie

  • Grundwasser

  • Belastungen

  • Vorgaben zur Abdichtung des Gebäudes

Die Kosten für ein Bodengutachten belaufen sich auf 0,3 bis 0,5 Prozent der Baukosten.

Vermessung

Ohne Vermessung Ihres Grundstücks kein Baustart! Planen Sie die Kosten für erforderliche Vermessungsunterlagen deshalb unbedingt in Ihren Baunebenkosten mit ein.

Beauftragen Sie für die Vermessung Ihres Grundstücks ein offiziell anerkanntes Vermessungsbüro. Die Kosten errechnen sich gemäß der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO), die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Darin enthalten sind u.a. die Kosten für einen amtlichen Lageplan (inkl. 3 Ausführungen), einen objektbezogenen Lageplan, eine Feinabsteckung, eine Lage- und Höhenüberprüfung und die Gebühr für die Vermessungsunterlagen.   

Baugenehmigung

Der Bauantrag ist die entscheidende Hürde für Sie als Bauherren. Erst wenn Sie die ersehnte Baugenehmigung von der zuständigen Behörde erhalten haben, darf es mit dem Hausbau aus rechtlicher Sicht losgehen.

Da einem Bauantrag diverse Unterlagen wie Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibungen, Entwässerungsplan und technische Nachweise seitens eines Architekten oder Bauingenieurs zugrunde gelegt werden müssen, sind die anfallenden Kosten zzgl. der behördlichen Gebühren nicht unerheblich.

Kalkulieren Sie für den Bauantrag und die daraus resultierende Baugenehmigung Kosten von i.d.R. 0,5 bis 1,5 Prozent der gesamten Bausumme ein.

Versicherungen

Denken Sie in puncto Versicherung für ihr Haus an die Gebäudeversicherung? Gut! Doch sollten Sie diese bereits während der Bauphase abschließen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein. Für Bauherren sind zwei Versicherungen empfehlenswert: Die Bauherrenhaftplicht und die Bauleistungsversicherung.

Wird eine Person oder ein Gegenstand auf der Baustelle geschädigt, können Schadenersatzansprüche an den Bauherren gestellt werden. In beiden Fällen greift die Bauherrenhaftpflicht, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Kosten für diese Versicherung liegen zwischen 80 und 300 Euro jährlich.

Kommt es in der Bauphase zu unvorhergesehenen Schäden auf der Baustelle, wird die Bauleistungsversicherung wirksam. Bestandteile des Versicherungschutzes sind Schäden durch Naturgewalten (z.B. Überschwemmungen, Stürme) und Vandalismus als auch durch Fahrlässigkeit seitens der Dienstleister. Die Versicherungsbeitrag liegt zwischen 0,1 und 0,4 Prozent der Bausumme je nach Versicherung.

Achtung! Spätestens bei der Bank wird auf diese beiden Versicherungen bestanden (Grundschuld als Sicherheit für die Bank).

Können Baunebenkosten Teil der Baufinanzierung sein?

Ja! Wie unsere Übersicht gezeigt hat, sind die Posten für die Baunebenkosten nicht zu vernachlässigende Kostenpunkte für Bauherren. Deshalb sollten diese dringend Teil Ihres Finanzierungsplans sein. Kalkulieren Sie für Ihr Bauprojekt über den Kaufpreis für Haus und Grundstück hinaus sämtliche zusätzlich anfallenden Beträge frühzeitig ein, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück und Ihrem Haus stehen. So lässt sich eine solide Baufinanzierung berechnen, die Sie sich auch tatsächlich leisten können.

Haben Sie sich für ein Bauunternehmen für Fertighäuser entschieden, können einige der genannten Baunebenkosten als pauschale Leistungen im Hauspreis inbegriffen sein.

Denken Sie an die Unterhaltskosten!

Betriebskosten sind die Verbrauchskosten und regelmäßige Abgaben an die Gemeinde oder an die Stadt. Beispiele für diese laufenden Kosten sind: Müllentsorgung, Heizkosten, Trink- und Abwasser, Strom, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung, Kosten für den Internet- und Fernsehempfang und nicht zu vergessen die Umzugskosten. Diese Kosten entstehen parallel zu Ihrer aktuellen Wohnsituation und belasten Sie möglicherweise doppelt.

 

 

Fazit

Während Sie als zukünftige Bauherren mit der Wahl Ihres Eigenheims und Ihres Grundstücks einen Einfluss auf die Kosten Ihres Bauprojekts haben, sind viele Baunebenkosten unumgänglich. Ein kleiner Spielraum bleibt Ihnen jedoch auch an dieser Stelle, indem Sie sich verschiedene Angebote einholen und vergleichen. In jedem Fall gilt: Kalkulieren Sie Ihre Baufinanzierung nicht zu knapp, denn eine Nachfinanzierung bei der Bank gestaltet sich schwieriger als im Voraus realistisch zu planen. Empfehlenswert ist zudem, die Soll- und Ist-Kosten während Ihres Hausbaus fortlaufend in einer tabellarischen Kostenaufstellung zu dokumentieren. So behalten Sie Ihre Finanzen im Blick!

 

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