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Energieeffizienz

Energieeffizienz

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023, welches das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energiesparverordnung (EneV) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zusammenfasst.

Energieeffizientes Hausbauen lohnt sich für die Umwelt und Ihre Finanzen. Mit unseren ScanHaus-Serien KfW 55,  KfW 55 mit Photovoltaik (KfW 55- PV), KfW 40 und KfW 40 mit Photovoltaik (KfW 40-PV) bauen Sie ein nachhaltiges Haus mit geringem  Energieverbrauch. Im Detail bedeutet das:

  • Unsere KfW 55 oder KfW 55-PV Serienhäuser (Putzfassade)sind im Energieverbrauch 20 % besser, als es die hohen Anforderungen des GEG 2023 verlangen
  • Unsere KfW 40 oder KfW40-PV Serienhäuser (Putzfassade) erfüllen die höheren Anforderungen des GEG 2023 an ein Effizienzhaus 40 (EH 40).

 

Die energieeffiziente Bauweise unserer Scanhäuser zeichnet sich u.a. durch eine hervorragende Wärmedämmung von Dach und Außenwänden (z. B. 33 cm starke Thermo-Außenwand) aus. Eine 3-fach-Verglasung der Fenster trägt zu einem außerordentlich geringen Energieverbrauch bei und sorgt für niedrige Heizkosten. Zudem ist der Baustoff Holz ökologisch gesund und weist den geringsten Energieverbrauch bei Herstellung, Transport und Verarbeitung auf und stammt aus nachhaltiger Forstwirtschaft.

Anwendung erneuerbarer Energien

Durch den praktisch unbegrenzten Einsatz von erneuerbaren Energien wie Solarstrom, Windenergie oder Wasserkraft zur Erzeugung von elektrischem Strom, werden Emissionen gemindert. Der Abbau fossiler Energien, wie Kohle, Erdgas oder Erdöl hingegen ist nicht nur endlich, sondern auch schädlich für die Umwelt und unsere Gesundheit, weil beispielswiese bei deren Umwandlung in Strom Schwefeldioxide und Stickstoffoxide entstehen.

Strom aus Sonnenenergie generieren Sie beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage mit optionalen Batteriespeicher– das ist nicht nur nachhaltig, sondern auch rentabel. Der Speicher ermöglicht  jederzeit den Zugriff auf Ihren Strom. Sie nutzen den Eigenstrom für alle elektrischen Geräte im und am Haus, u.a. für Ihre Luft/Wasser-Wärmepumpe. Den überschüssig erzeugten Strom können Sie bei Ihrem Energieanbieter gegen ein Entgelt einspeisen. Informationen zu den Heizungssystemen unserer Serienhäuser finden Sie hier.

Hinweis:

Die Installation einer PV-Anlage ist bereits seit dem 01.05.2022 in Baden-Württemberg Pflicht, in Berlin und Hamburg gilt diese Pflicht ab dem 01.01.2023. In Niedersachsen muss ab dem 01.01.2025 jedes Haus mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Eine Pflicht für alle anderen Bundesländer gilt voraussichtlich ab dem Jahr 2024.

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