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* Eine Prämienberechtigung ergibt sich ausschließlich, wenn die geworbene Partei (Freunde) der ScanHaus Marlow GmbH
unbekannt ist. Das bedeutet, dass diese Partei bislang nicht als Interessent oder Kunde erfasst bzw. registriert ist.
Sobald sich der/die von Ihnen geworbene Freund/in registriert hat, erhalten Sie eine Information.
Die Prämie wird Ihnen nach Fertigstellung des Bauvorhabens mit Schlussrechnung an den Bauherren, den Sie geworben haben, ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von ScanHaus Marlow