Wer ein Haus kauft, sollte mögliche Belastungen einkalkulieren. Sinkt das Einkommen aufgrund von schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, geraten die monatlichen Fixkosten wie Strom oder Finanzierungsraten schnell ins Wanken. Bei Arbeitsunfähigkeit sinkt das Einkommen um ca. 21 Prozent, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit sogar um 40 Prozent. Solche Risiken zählen in Deutschland zu den häufigsten Gründen für Überschuldung – darum ist eine passende Absicherung wichtig.
Das ScanHaus Wohnversprechen im Detail
Die zusätzliche Fixkostenabsicherung exklusiv für ScanHaus-Bauherren.
Eigentum schafft Stabilität, Sicherheit und Freiheit.
Mit ScanHaus erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim. Doch was passiert, wenn aufgrund schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sogar Arbeitsunfähigkeit plötzlich Ihr Einkommen sinkt? Fixe Kosten für Auto, Handy und die Rückzahlung der Finanzierung müssen pünktlich bezahlt werden. Wie zahlen Sie dann die Rechnungen?
Mit dem ScanHaus Wohnversprechen erhalten ScanHaus-Bauherren auf Wunsch eine zusätzliche Fixkostenabsicherung gegen bestimmte unvorhergesehene Lebensereignisse. Die Fixkostenabsicherung kann für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren abgeschlossen werden. Das Besondere: ScanHaus übernimmt für Sie die monatlichen Beiträge - der Versicherungspartner ist die Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG.* Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Beitragskosten.
Personen, die aufgrund Ihres sozialversicherungspflichtigen Status nicht gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern sind, erhalten bei Eintritt einer schweren Krankheit – gemäß den Vertragsbedingungen – eine Einmalzahlung in Höhe bis zu 10.800 €.** Das höchste Eintrittsalter für diese Absicherung ist 55. Der Versicherungsschutz wird ausschließlich über unseren Partner Credit Life (Risikoträger RheinLand Versicherungs AG) angeboten - ScanHaus Marlow ist kein Versicherungsvermittler.
Dieses Angebot gilt ab dem 20.07.2026 – exklusiv für ScanHaus-Kunden.
* Das ScanHaus Wohnversprechen (Fixkostenabsicherung) könnte Sie während der Bauphase und darüber hinaus unterstützen. ScanHaus Marlow übernimmt den Versicherungsbeitrag für bis zu 10 Jahre für unsere Bauherren – eine individuelle Prüfung der Absicherung erfolgt über den Versicherungspartner CreditLife. ScanHaus Marlow ist kein Versicherungsvermittler.
** Schwere Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt u.a. bei Erstdiagnose Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder dauerhafte Beeinträchtigungen, die eine Einstufung in Pflegegrad 4 oder höher zur Folge haben, vor.
Was steckt hinter dem Wohnversprechen?
Beim Hausbau ist Vorauszahlung die Regel. bei ScanHaus Marlow zahlen Sie Ihr Haus erst, wenn es steht. Jetzt zusätzlich mit dem ScanHaus Wohnversprechen bauen. Dieses gibt Ihnen Sicherheit über den Hausbau hinaus.
Unsere Bauherren erhalten über Credit Life (Risikoträger RheinLand Versicherungs AG) eine Absicherung, die sie während der Finanzierungszeit im Fall von Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Krankheit unterstützen könnte.
So bleibt die monatliche Rate kalkulierbar – und das Zuhause geschützt.
ScanHaus ermöglicht es und übernimmt die Beiträge für Sie beim Versicherungspartner Credit Life (Risikoträger: RheinLand Versicherungs AG).*
Sie genießen die Sicherheit – mit dem ScanHaus Wohnversprechen.
Unser Partner: Credit Life
Das maßgeschneiderte ScanHaus Wohnversprechen* wurde von unserem Versicherungspartner Credit Life speziell für Ihre Bedürfnisse entwickelt.
- Entlastung in der finanziellen Krise
- CreditLife – hier sind Sie in sicheren Händen
* Produktgeber und alleiniger Risikoträger für das ScanHaus Wohnversprechen ist die RheinLand Versicherungs AG.
Versicherungspartner:
Credit Life (Risikoträger: RheinLand Versicherungs AG)
Rheinlandplatz 1, 41460 Neuss
Handelsregister Neuss HRB 1477
Sitz und zuständige Aufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Greift das ScanHaus Wohnversprechen auch bei einer Krankheit im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich weltweit. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Wohnsitz in Deutschland ist. Ihr Anspruch auf Versicherungsleistung erlischt, wenn Sie sich länger als drei Monate außerhalb Europas aufhalten und in dieser Zeit arbeitsunfähig werden.
Was zählt als schwere Krankheit?
Als schwere Krankheit zählen Erstdiagnosen von Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose sowie Pflegefälle ab Pflegegrad 4.
Wie lange werden die Leistungen gezahlt?
Bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit beträgt die Leistungsdauer maximal 12 Monate je Schadenfall. Mehrfachschäden sind versichert. Über die gesamte Vertragslaufzeit ist die maximale Leistungsdauer im Falle einer Arbeitslosigkeit auf 36 Monate beschränkt.
Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Für das ScanHaus Wohnversprechen müssen beim Antrag keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Sobald Sie die Versicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder schwerer Krankheit beanspruchen, können fachärztliche Bescheinigungen zu Diagnosen und Untersuchungen verlangt werden.
Jetzt unverbindlich zum ScanHaus Wohnversprechen beraten lassen.
Sie möchten mehr über den ScanHaus Wohnversprechen erfahren? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – wir beraten Sie gern persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Rechtlicher Hinweis:
Das ScanHaus Wohnversprechen ist eine freiwillige Zusatzleistung im Rahmen einer Kooperation mit der Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG.
ScanHaus Marlow ist nicht Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO und erbringt keine Versicherungsleistungen.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Bauherrn und der RheinLand Versicherungs AG zustande.
Die Beitragsübernahme durch ScanHaus erfolgt als freiwillige Zusatzleistung und ist kein Bestandteil des Werkvertrags.
Widerrufsbelehrung:
Für die über unseren Partner Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG angebotene Fixkostenabsicherung („ScanHaus-Wohnversprechen“) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 8 VVG i.V.m. § 1 VVG-InfoV.
Die Widerrufsbelehrung und -bedingungen erhalten Sie direkt von der Credit Life AG mit den Versicherungsunterlagen.
Der Widerruf ist ausschließlich gegenüber der Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG zu erklären. Ein Widerruf gegenüber ScanHaus Marlow entfaltet keine rechtliche Wirkung.
Verantwortlich für den Inhalt:
ScanHaus Marlow, R. Kossow & Levermann GmbH, Carl-Kossow-Straße 46, 18337 Marlow
Kooperationspartner:
Credit Life AG / RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz 1, 41460 Neuss
ScanHaus Marlow ist nicht Versicherungsvermittler nach § 34d GewO.