KfW-Förderung ab Oktober 2023

Verbesserungen in der Förderung "Wohneigentum für Familien"

Ab dem 16. Oktober 2023 gibt es noch mehr gute Nachrichten für Bauherren. Die KfW hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Änderungen in der Förderung für "Wohneigentum für Familien" vorgenommen. Diese Verbesserungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Aber worin bestehen diese Änderungen?

  1. Erhöhung der Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Dies bedeutet, dass mehr Familien Zugang zur Förderung erhalten können.
  2. Höhere Kreditbeträge: Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben. Das ermöglicht es Bauherren, mehr finanzielle Unterstützung für ihr Bauprojekt zu erhalten.

 

Der richtige Zeitpunkt für klimafreundlichen Neubau:

Nachhaltiges Bauen ist heute mehr als nur ein Trend – es ist eine Notwendigkeit. Der Klimawandel zwingt uns dazu, umweltfreundliche Lösungen zu finden, um unseren Planeten zu schützen. Und hier kommt die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau ins Spiel. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) ins Leben gerufen, um Bauherren finanziell zu unterstützen, die auf Nachhaltigkeit setzen. Aber ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den klimafreundlichen Neubau? Wir finden ja!

 

Was ist das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"?

Zunächst einmal sollten wir klären, was genau dieses Förderprogramm ist. Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und ersetzt die bisherigen Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Mit einem jährlichen Budget von beeindruckenden 750 Millionen Euro stellt der Bund hier eine beträchtliche Summe zur Verfügung, um den klimafreundlichen Neubau zu fördern.

 

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufen

Hier sind die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" ab dem 16. Oktober 2023:

 

Für Familien mit 1 oder 2 Kindern:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: 170.000 Euro
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 220.000 Euro

 

Für Familien mit 3 oder 4 Kindern:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: 200.000 Euro
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 250.000 Euro

 

Für Familien mit 5 oder mehr Kindern:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: 220.000 Euro
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 270.000 Euro

 

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

Übersicht der aktuellen Förderprogramme für Neubau klimafreundliches Wohngebäude:

Wohneigentum für Familien - Kredit 300

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen wollen.

Alle Infos bei der KfW Bank. ...weiter zur Kfw Bank

Klimafreundlicher Neubau - 297/298

Alle Infos bei der KfW Bank. ...weiter zur Kfw Bank

Wohneigentum für Familien - Kredit 300

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen wollen.

Alle Infos bei der KfW Bank. ...weiter zur Kfw Bank

Übersicht der aktuellen Förderprogramme für Neubau klimafreundliches Wohngebäude:

Vorhaben

Fördergeber / -programm

Förderung

Neubau klimafreundliches Wohngebäude KfW – Klimafreundlicher Neubau (KFN) Wohngebäude:
> Kredit 297 bei private Selbstnutzung
> Kredit 298 bei Vermietung
 
Zinsverbilligter Förderkredit
> max. 100.000 EUR /WE
Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

Zinsverbilligter Förderkredit
> max. 150.000 EUR / WE

 

Für Familien:
Neubau klimafreundliches Wohngebäude
 
 
KfW – Wohneigentum für Familien (WEF)
> Kredit 300 bei privater Selbstnutzung
> max. eine Wohneinheit
 
 
 
 
 
  Zinsverbilligter Förderkredit
> max. 140.000 EUR (ab 1 Kind)
> max. 165.000 EUR (ab 3 Kindern)
> max. 190.000 EUR (ab 5 Kindern)
Für Familien:
Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
 
 
Zinsverbilligter Förderkredit
> max. 190.000 EUR (ab 1 Kind)
> max. 215.000 EUR (ab 3 Kindern)
> max. 240.000 EUR (ab 5 Kindern)

Welche Scanhäuser sind förderfähig?

Grundsätzlich erfüllen alle Bungalows, Stadtvillen, 1,5 Geschosser und Mehrgenerationenhäuser die Voraussetzungen für das KfN Förderprogramm. Mit QNG-Zertifizierung können die höchsten Förderstufen der Programme in Anspruch genommen werden.

Welche Scanhäuser sind QNG-fähig?

✔️ Alle Bungalows und Stadtvillen sowie Bungalows und Stadtvillen als Mehrgenerationenhaus sind Effizienzhäuser 40 (EH 40) und QNG-förderfähig.

✔️ Alle 1,5 Geschosser sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.

✔️ Alle 1,5 Geschosser als Mehrgenerationenhaus sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Thermobodenplatte und Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Der Antrag für die KFN-Förderung wird bei der KFW-Bank gestellt. Dieser muss vor Unterzeichnung des Werkvertrages eingereicht werden. Unsere selbständigen Handelsvertreter beraten Sie dahingehend und die Antragstellung übernehmen unsere Energieberater von ScanHaus Marlow.

Unter So funktioniert´s auf der KFW-Website finden Sie die komplette Anleitung.

Lassen Sie sich kostenfrei beraten:

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Ein Berater (m/w/d) in Ihrer Nähe nimmt gerne Kontakt mit Ihnen auf.

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