KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau
Was ist die KFN-Förderung?
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung löst die bisherige Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude ab. Die Förderung startete am 01.03.2023 und wurde mit einer Fördermittelhöhe von 750 Millionen Euro jährlich vom Bund zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für eine KfN-Förderung ist eine Lebenszyklusanalyse (LCA- Life Cycle Assessment). Dabei werden potenzielle Umwelteinwirkungen und die Energiebilanz von Baustoffen und Energietechnik betrachtet über die Gewinnung der Materialien für den Hausbau, über die Herstellung der Produkte, bis hin zum Recycling.
Übersicht der aktuellen Förderprogramme für Neubau klimafreundliches Wohngebäude:
Vorhaben |
Fördergeber / -programm |
Förderung |
Neubau klimafreundliches Wohngebäude | KfW – Klimafreundlicher Neubau (KFN) Wohngebäude: > Kredit 297 bei private Selbstnutzung > Kredit 298 bei Vermietung |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 100.000 EUR /WE |
Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG |
Zinsverbilligter Förderkredit
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Für Familien: Neubau klimafreundliches Wohngebäude |
KfW – Wohneigentum für Familien (WEF) > Kredit 300 bei privater Selbstnutzung > max. eine Wohneinheit |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 140.000 EUR (ab 1 Kind) > max. 165.000 EUR (ab 3 Kindern) > max. 190.000 EUR (ab 5 Kindern) |
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Für Familien: Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 190.000 EUR (ab 1 Kind) > max. 215.000 EUR (ab 3 Kindern) > max. 240.000 EUR (ab 5 Kindern) |
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Welche Scanhäuser sind förderfähig?
Grundsätzlich erfüllen alle Bungalows, Stadtvillen, 1,5 Geschosser und Mehrgenerationenhäuser die Voraussetzungen für das KfN Förderprogramm 297 und 298. Mit QNG-Zertifizierung können die höchsten Förderstufen der Programme 297, 298 und 300 in Anspruch genommen werden.
Welche Scanhäuser sind QNG-fähig?
✔️ Alle Bungalows und Stadtvillen sowie Bungalows und Stadtvillen als Mehrgenerationenhaus sind Effizienzhäuser 40 (EH 40) und QNG-förderfähig.
✔️ Alle 1,5 Geschosser sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.
✔️ Alle 1,5 Geschosser als Mehrgenerationenhaus sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Thermobodenplatte und Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.
Wie kann man die Förderung beantragen?
Der Antrag für die KFN-Förderung wird bei der KFW-Bank gestellt. Dieser muss vor Unterzeichnung des Werkvertrages eingereicht werden. Unsere selbständigen Handelsvertreter beraten Sie dahingehend und die Antragstellung übernehmen unsere Energieberater von ScanHaus Marlow.
Unter So funktioniert´s auf der KFW-Website finden Sie die komplette Anleitung.