Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen wollen.
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Ab dem 16. Oktober 2023 gibt es noch mehr gute Nachrichten für Bauherren. Die KfW hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Änderungen in der Förderung für "Wohneigentum für Familien" vorgenommen. Diese Verbesserungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Aber worin bestehen diese Änderungen?
Nachhaltiges Bauen ist heute mehr als nur ein Trend – es ist eine Notwendigkeit. Der Klimawandel zwingt uns dazu, umweltfreundliche Lösungen zu finden, um unseren Planeten zu schützen. Und hier kommt die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau ins Spiel. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) ins Leben gerufen, um Bauherren finanziell zu unterstützen, die auf Nachhaltigkeit setzen. Aber ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den klimafreundlichen Neubau? Wir finden ja!
Zunächst einmal sollten wir klären, was genau dieses Förderprogramm ist. Das KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und ersetzt die bisherigen Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Mit einem jährlichen Budget von beeindruckenden 750 Millionen Euro stellt der Bund hier eine beträchtliche Summe zur Verfügung, um den klimafreundlichen Neubau zu fördern.
Hier sind die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" ab dem 16. Oktober 2023:
Für Familien mit 1 oder 2 Kindern:
Für Familien mit 3 oder 4 Kindern:
Für Familien mit 5 oder mehr Kindern:
Vorhaben |
Fördergeber / -programm |
Förderung |
Neubau klimafreundliches Wohngebäude | KfW – Klimafreundlicher Neubau (KFN) Wohngebäude: > Kredit 297 bei private Selbstnutzung > Kredit 298 bei Vermietung |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 100.000 EUR /WE |
Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG |
Zinsverbilligter Förderkredit
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Für Familien: Neubau klimafreundliches Wohngebäude |
KfW – Wohneigentum für Familien (WEF) > Kredit 300 bei privater Selbstnutzung > max. eine Wohneinheit |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 140.000 EUR (ab 1 Kind) > max. 165.000 EUR (ab 3 Kindern) > max. 190.000 EUR (ab 5 Kindern) |
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Für Familien: Neubau klimafreundliches Wohngebäude mit QNG |
Zinsverbilligter Förderkredit > max. 190.000 EUR (ab 1 Kind) > max. 215.000 EUR (ab 3 Kindern) > max. 240.000 EUR (ab 5 Kindern) |
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Grundsätzlich erfüllen alle Bungalows, Stadtvillen, 1,5 Geschosser und Mehrgenerationenhäuser die Voraussetzungen für das KfN Förderprogramm. Mit QNG-Zertifizierung können die höchsten Förderstufen der Programme in Anspruch genommen werden.
✔️ Alle Bungalows und Stadtvillen sowie Bungalows und Stadtvillen als Mehrgenerationenhaus sind Effizienzhäuser 40 (EH 40) und QNG-förderfähig.
✔️ Alle 1,5 Geschosser sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.
✔️ Alle 1,5 Geschosser als Mehrgenerationenhaus sind als Effizienzhäuser 40 (EH 40) mit Thermobodenplatte und Photovoltaik (PV) = QNG-förderfähig.
Der Antrag für die KFN-Förderung wird bei der KFW-Bank gestellt. Dieser muss vor Unterzeichnung des Werkvertrages eingereicht werden. Unsere selbständigen Handelsvertreter beraten Sie dahingehend und die Antragstellung übernehmen unsere Energieberater von ScanHaus Marlow.
Unter So funktioniert´s auf der KFW-Website finden Sie die komplette Anleitung.